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Checkliste · Runde 2 · 30.09.2026

Rechtskonformer Webshop in Österreich und Deutschland

Alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für einen Onlineshop mit Verkauf an Verbraucher in AT und DE, jeweils mit Rechtsgrundlage für beide Länder. Punkte ohne „nur Shop“ gelten auch für eine reine Website. Für Kunden in DE gilt zusätzlich deutsches Verbraucherrecht, deutsches UWG, die PAngV und das VerpackG, auch wenn der Shop in AT sitzt. Keine Rechtsberatung. Schreib deine Anmerkungen direkt in die Kommentarfelder und klicke am Ende „Kommentare speichern".

↓ Zu Runde 2 springen (Kommentare aus Runde 1 eingearbeitet)

Stichtage: Umweltaussagen-Verbote (EmpCo) ab 27.09.2026 · Widerrufsbutton seit 19.06.2026 · KI-Kennzeichnung seit 02.08.2026 · PPWR seit 12.08.2026 · neue Produkthaftungs-RL bis 09.12.2026 · EUDR (Holz) ab 30.12.2026

Runde 1

Runde 1

Anbieterkennzeichnung

1. Impressum: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar

Name/Firma, Anschrift, E-Mail, schnelle Kontaktmöglichkeit, Firmenbuch- bzw. Handelsregisternummer, UID, Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsrecht

AT§ 5 ECG · § 14 UGB · § 63 GewO
DE§ 5 DDG (früher TMG)
2. Offenlegung Medieninhaber bzw. redaktionell Verantwortlicher
AT§ 25 MedienG (Blattlinie, Eigentum)
DE§ 18 Abs. 2 MStV (bei redaktionellem Inhalt, z. B. Blog/Magazin)
3. Pflichtangaben auch in E-Mails, Rechnungen, Bestellbestätigungen

Gilt für jede geschäftliche E-Mail-Signatur

AT§ 14 UGB
DE§ 35a GmbHG · § 37a HGB
4. Social-Media-Profile mit Impressum (Link reicht)

Dazu gemeinsame Verantwortlichkeit bei Fanpages (Art. 26 DSGVO)

AT§ 5 ECG · § 25 MedienG
DE§ 5 DDG

Datenschutz & Cookies

5. Datenschutzerklärung vollständig und aktuell

Alle Tools einzeln nennen: Shop-System, Zahlung, Versand, Newsletter, Analyse, Pixel. „Privacy Shield“ ist ungültig und darf nicht mehr zitiert werden

ATArt. 13/14 DSGVO · DSG
DEArt. 13/14 DSGVO · BDSG
6. Cookie- und Tracking-Einwilligung vor dem Setzen, „Ablehnen“ gleichwertig

Keine vorangekreuzten Häkchen, Widerruf jederzeit, Google Consent Mode v2 sauber anbinden

AT§ 165 Abs. 3 TKG 2021
DE§ 25 TDDDG (früher TTDSG)
7. Keine Datenübertragung an Dritte ohne Einwilligung beim Seitenaufruf

Google Fonts lokal einbinden, YouTube und Maps als Zwei-Klick-Lösung

ATArt. 6 DSGVO
DEArt. 6 DSGVO
8. Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern

Shopify, Hosting, Klaviyo, Zahlungsanbieter, Versand-Tools

ATArt. 28 DSGVO
DEArt. 28 DSGVO
9. Drittlandtransfer USA absichern

EU-US Data Privacy Framework (Anbieter zertifiziert?) oder Standardvertragsklauseln

ATArt. 44 ff. DSGVO
DEArt. 44 ff. DSGVO
10. Verarbeitungsverzeichnis führen

Internes Dokument, auf Anfrage der Behörde vorzulegen

ATArt. 30 DSGVO
DEArt. 30 DSGVO
11. Technische Sicherheit: TLS/HTTPS, Updates, Zugriffsrechte
ATArt. 32 DSGVO
DEArt. 32 DSGVO
12. Prozess für Datenpannen (Meldung binnen 72 h) und Betroffenenrechte (Auskunft binnen 1 Monat)
ATArt. 15–22, 33 DSGVO · Datenschutzbehörde
DEArt. 15–22, 33 DSGVO · Landesdatenschutzbehörde
13. Newsletter nur mit Einwilligung per Double-Opt-in, Abmeldelink in jeder Mail

Ausnahme für Bestandskunden (ähnliche Produkte, Hinweis bei Erhebung). Bewertungsanfragen nach dem Kauf gelten als Werbung

AT§ 174 TKG 2021
DE§ 7 UWG

Vertragsschluss & Fernabsatz

14. Vorvertragliche Informationen vor der Bestellungnur Shop

Wesentliche Eigenschaften, Gesamtpreis, Versandkosten, Lieferzeit, Zahlungsarten, Gewährleistung, Widerrufsrecht

AT§ 4 FAGG
DE§ 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB
15. Infos zum elektronischen Vertragsschlussnur Shop

Technische Schritte, Korrektur von Eingabefehlern, Vertragssprachen, Speicherung des Vertragstextes

AT§§ 9–11 ECG
DE§ 312i BGB · Art. 246c EGBGB
16. Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“ mit Zusammenfassung direkt davornur Shop

In DE kommt ohne korrekte Beschriftung kein wirksamer Vertrag zustande

AT§ 8 Abs. 2 FAGG
DE§ 312j Abs. 2–3 BGB
17. Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten spätestens zu Beginn des Bestellvorgangsnur Shop
AT§ 8 FAGG
DE§ 312j Abs. 1 BGB
18. Eingangsbestätigung sofort, Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträgernur Shop

Mit AGB und Widerrufsbelehrung als Anhang oder im Mailtext

AT§ 10 ECG · § 7 Abs. 3 FAGG
DE§ 312i Abs. 1 Nr. 3 · § 312f Abs. 2 BGB
19. Keine Aufschläge für Zahlungsarten, keine vorangekreuzten Zusatzleistungennur Shop

Mindestens eine gängige Zahlungsart ohne Zusatzkosten

AT§ 27 ZaDiG 2018 · § 6c KSchG
DE§ 270a · § 312a Abs. 3–4 BGB
20. Keine Sperre oder Umleitung nach Herkunftslandnur Shop

Liefern muss man nicht überallhin, aber Kaufen muss für alle EU-Kunden möglich sein

ATGeoblocking-VO (EU) 2018/302
DEGeoblocking-VO (EU) 2018/302
21. AGB (freiwillig, aber üblich): wirksam einbezogen, transparentnur Shop

Kein Gerichtsstand und keine Rechtswahl zulasten von Verbrauchern (Art. 6 Rom-I-VO)

AT§ 6 KSchG · §§ 864a, 879 Abs. 3 ABGB
DE§§ 305–310 BGB

Widerrufsrecht

22. Widerrufsbelehrung (14 Tage) plus Muster-Widerrufsformularnur Shop

Gesetzliches Muster verwenden, sonst verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage

AT§§ 11–16 FAGG · Anh. I
DE§§ 355–357 BGB · Anl. 1 und 2 EGBGB
23. Elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“-Button)neunur Shop

Art. 11a VRRL i. d. F. RL (EU) 2023/2673, gilt seit 19.06.2026. Während der ganzen Frist gut sichtbar, zweistufig mit Bestätigung, Eingangsbestätigung per Mail

ATFAGG-Novelle (Umsetzung prüfen)
DEBGB-Novelle (Umsetzung prüfen)
24. Ausnahmen korrekt ausweisen, z. B. personalisierte Ware (Gravur, Maßanfertigung)nur Shop

Gilt nur, wenn die Ausnahme in der Belehrung steht

AT§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG
DE§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB
25. Erstattung binnen 14 Tagen inkl. Standard-Hinversand; Rücksendekosten nur bei vorheriger Infonur Shop
AT§§ 14–15 FAGG
DE§ 357 BGB

Gewährleistung & Garantie

26. Gewährleistung 2 Jahre, Beweislastumkehr 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern nicht ausschließbarnur Shop

Auch bei Waren mit digitalen Elementen: Updatepflicht

ATVGG · §§ 922 ff. ABGB
DE§§ 434 ff., 474 ff., 477 BGB
27. Freiwillige Garantie klar von Gewährleistung trennennur Shop

Garantieerklärung mit Inhalt, Dauer, Garantiegeber, Hinweis auf gesetzliche Rechte

ATVGG
DE§§ 443, 479 BGB
28. Harmonisierter EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistungneunur Shop

RL (EU) 2024/825, ab 27.09.2026; Muster der EU-Kommission

ATUmsetzung EmpCo (prüfen)
DEUmsetzung EmpCo (prüfen)

Preisangaben

29. Gesamtpreise inkl. USt, Versandkosten vor der Bestellung klarnur Shop

„inkl. MwSt., zzgl. Versand“ mit Link zur Versandkostentabelle

ATPrAG
DE§ 3 PAngV
30. Grundpreis je kg/l/m bei Ware nach Gewicht, Volumen oder Längewenn zutreffendnur Shop

Bei Schmuck meist nicht relevant, bei Pflegeöl o. Ä. schon

ATPrAG
DE§ 4 PAngV
31. Rabatte: niedrigster Preis der letzten 30 Tage als Bezugspreisnur Shop

Gilt für Streichpreise und „-20 %“-Aktionen

AT§ 9a PrAG
DE§ 11 PAngV
32. Personalisierte Preise (Algorithmus) kennzeichnenwenn zutreffendnur Shop
AT§ 4 FAGG
DEArt. 246a § 1 Nr. 6 EGBGB

Werbung & Wettbewerb

33. Keine irreführende oder aggressive Werbung, schwarze Liste beachten

Siegerbetonung, „nur heute“, künstliche Verknappung, Fake-Countdown

ATUWG + Anhang
DEUWG + Anhang
34. Kundenbewertungen: offenlegen, ob und wie die Echtheit geprüft wird

Keine gekauften oder gefilterten Bewertungen als echt ausgeben

ATUWG (Omnibus-Umsetzung)
DE§ 5b Abs. 3 UWG · Anh. Nr. 23b/c
35. Umweltaussagen nur mit Nachweis: kein pauschales „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“neu

RL (EU) 2024/825 (EmpCo), gilt ab 27.09.2026. Klimaneutral durch Kompensation verboten, Siegel nur zertifiziert oder staatlich. Für Holzprodukte besonders wichtig

ATUWG-Novelle (Umsetzung prüfen)
DEUWG-Novelle (Umsetzung prüfen)
36. Werbung, Influencer und Kooperationen kennzeichnen
AT§ 26 MedienG · UWG Anh. Z 11
DE§ 5a Abs. 4 UWG · § 22 MStV
37. Rankings und bezahlte Platzierungen offenlegenwenn zutreffend

Nur bei Such- oder Sortierfunktion mit Kriterien

ATUWG (Omnibus-Umsetzung)
DE§ 5b Abs. 2 UWG
38. Bild-, Text-, Schrift- und Markenrechte geklärt

Lizenzen für Fotos und Fonts dokumentieren, fremde Marken nicht in Titeln oder Keywords

ATUrhG · MSchG
DEUrhG · MarkenG
39. Keine Heil- oder Gesundheitsaussagenwenn zutreffend

z. B. „wirkt gegen Stress“ bei Steinen oder Holz

ATAMG · HCVO (EG) 1924/2006
DEHWG · HCVO (EG) 1924/2006

Streitbeilegung

40. Link zur EU-OS-Plattform entfernenneunur Shop

Plattform wurde am 20.07.2025 eingestellt (VO (EU) 2024/3228). Alte Hinweise in Impressum und AGB löschen

AT–
DE–
41. Hinweis zur Verbraucherschlichtungnur Shop
AT§ 19 AStG (Schlichtungsstelle nennen, wenn Streit nicht beigelegt wird)
DE§§ 36–37 VSBG (Pflicht ab mehr als 10 Mitarbeitern)

Barrierefreiheit

42. Barrierefreier Shop nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 plus Barrierefreiheitserklärungneunur Shop

Seit 28.06.2025. Kleinstunternehmen (unter 10 MA und höchstens 2 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen

ATBaFG
DEBFSG

Produktsicherheit & Produktrecht

43. Pflichtangaben in jedem Online-Angebot: Hersteller mit Anschrift und E-Mail, ggf. EU-Verantwortlicher, Produktkennung, Warn- und Sicherheitshinweisenur Shop

Seit 13.12.2024, Hinweise in Landessprache

ATGPSR VO (EU) 2023/988 · PSG
DEGPSR VO (EU) 2023/988 · ProdSG
44. Produkthaftungneunur Shop

Neue Produkthaftungs-RL (EU) 2024/2853, Umsetzung bis 09.12.2026 (auch Software und digitale Produkte)

ATPHG
DEProdHaftG
45. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Holzproduktewenn zutreffendnur Shop

Sorgfaltserklärung, Rückverfolgbarkeit. Große Unternehmen ab 30.12.2026, Klein- und Kleinstunternehmen ab 30.06.2027. Prüfen, ob der KN-Code des Produkts erfasst ist

ATVO (EU) 2023/1115
DEVO (EU) 2023/1115
46. Stoffbeschränkungen bei Schmuck mit Metallteilen (Nickel, Blei, Cadmium)wenn zutreffendnur Shop
ATREACH VO (EG) 1907/2006 Anh. XVII
DEREACH VO (EG) 1907/2006 Anh. XVII
47. Produktspezifische Kennzeichnung (CE, Spielzeug, Textil-VO 1007/2011, Kosmetik, Lebensmittel)wenn zutreffendnur Shop
ATjeweiliges Sonderrecht
DEjeweiliges Sonderrecht

Verpackung & Entsorgung

48. Verpackungsregister LUCID plus Systembeteiligung vor dem ersten Versand nach DEnur Shop

Gilt auch für Shops mit Sitz in AT. Ohne Registrierung besteht ein Vertriebsverbot

AT–
DEVerpackG §§ 7, 9
49. Verpackungslizenzierung in Österreichnur Shop

Über ein Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA)

ATVVO 2014 · AWG 2002
DE–
50. EU-Verpackungsverordnung PPWRneunur Shop

Gilt seit 12.08.2026, Pflichten gestaffelt: Kennzeichnung ab 2028, max. 50 % Leerraum bei Versandverpackungen ab 2030

ATVO (EU) 2025/40
DEVO (EU) 2025/40
51. Elektrogeräte und Batterien registrieren und zurücknehmenwenn zutreffendnur Shop

EU-Batterie-VO 2023/1542

ATEAG-VO · BattV
DEElektroG · BattDG

Steuern & Unternehmen

52. Gewerbeberechtigung bzw. Gewerbeanmeldung
ATGewO (Handelsgewerbe)
DE§ 14 GewO
53. USt bei EU-Fernverkauf: ab 10.000 € EU-weit USt des Bestimmungslandes, Meldung über OSSnur Shop

Preise pro Land mit korrektem Steuersatz ausweisen

ATUStG · Binnenmarktregelung
DEUStG § 3c
54. Rechnungspflichtangabennur Shop

DE B2B: E-Rechnungs-Empfang seit 2025, Ausstellungspflicht gestaffelt ab 2027

AT§ 11 UStG
DE§ 14 UStG
55. Aufbewahrungsfristen
AT7 Jahre (§ 132 BAO)
DE8 bzw. 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB)

KI & digitale Dienste

56. KI-Chatbot als KI kenntlich machen, KI-generierte oder manipulierte Bilder kennzeichnenneu

Gilt seit 02.08.2026. Einzelheiten teils im „Digital Omnibus“ in Diskussion

ATKI-VO (EU) 2024/1689 Art. 50
DEKI-VO (EU) 2024/1689 Art. 50
57. KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherstellenwenn zutreffend

Seit 02.02.2025, bei Nutzung von KI-Tools im Betrieb

ATKI-VO Art. 4
DEKI-VO Art. 4
58. Nutzerinhalte (Bewertungen, Community): Kontaktstelle, Melde- und Abhilfeverfahrenwenn zutreffend

Kleinst- und Kleinunternehmen von vielen Pflichten befreit

ATDSA VO (EU) 2022/2065 · KDD-G
DEDSA VO (EU) 2022/2065 · DDG
59. Verkauf über Marktplätze (Amazon, Etsy): Impressum und Rechtstexte auch dortwenn zutreffendnur Shop
ATwie oben
DEwie oben
💬 Sonstiges — weitere Anmerkungen

Runde 2

Runde 2 · 30.09.2026
Was sich gegenüber Runde 1 geändert hat: Daniels Kommentare sind eingearbeitet. Die Liste ist jetzt nach Prüfbarkeit gegliedert: A wird auf der Website geprüft, B ist auf der Website nicht sichtbar und bekommt im Prüfbericht einen ausführlichen Hinweis (Text steht jeweils dabei), C ist neu und deckt produktspezifische Pflichten ab (Kosmetik mit INCI, Lebensmittel mit Nährwerten usw.). Punkte mit „von Claude ergänzt“ hat Daniel nicht kommentiert, sie folgen aber derselben Logik — bitte bestätigen oder zurück nach A schieben. Diese Runde ist die Vorlage für den Skill website-check-recht.

A · Auf der Website prüfen

Anbieterkennzeichnung

1. Impressum: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar
R1 Nr. 1

Name/Firma, Anschrift, E-Mail, schnelle Kontaktmöglichkeit, Firmenbuch- bzw. Handelsregisternummer, UID, Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsrecht

AT§ 5 ECG · § 14 UGB · § 63 GewO
DE§ 5 DDG (früher TMG)
2. Offenlegung Medieninhaber bzw. redaktionell Verantwortlicher
R1 Nr. 2
AT§ 25 MedienG (Blattlinie, Eigentum)
DE§ 18 Abs. 2 MStV (bei redaktionellem Inhalt, z. B. Blog/Magazin)

Datenschutz & Cookies

3. Datenschutzerklärung vollständig und aktuell
R1 Nr. 5

Alle Tools einzeln nennen: Shop-System, Zahlung, Versand, Newsletter, Analyse, Pixel. „Privacy Shield“ ist ungültig und darf nicht mehr zitiert werden

ATArt. 13/14 DSGVO · DSG
DEArt. 13/14 DSGVO · BDSG
4. Cookie- und Tracking-Einwilligung: echter Test in vier Phasengeändert
R1 Nr. 6

Daniel: Wirklich prüfen, ob die Einstellungen jederzeit änderbar sind und welche Cookies wann in der Sitzung gesetzt werden. Test mit leerem Browserprofil, Netzwerk- und Cookie-Protokoll je Phase: (1) Erster Aufruf ohne Klick: welche Cookies, localStorage-Einträge und Anfragen an Dritte (Google, Meta, TikTok, Klaviyo, Hotjar …) laufen schon vor der Entscheidung? (2) „Ablehnen“: nach Klick, nach Seitenwechsel, im Warenkorb und im Checkout darf nichts Nicht-Notwendiges feuern. (3) „Akzeptieren“: was feuert jetzt, in welcher Reihenfolge; Consent-Mode-v2-Signale korrekt? (4) Widerruf: Einstellungen jederzeit über Footer-Link oder Symbol aufrufbar, Widerruf so einfach wie Einwilligung, danach keine Anfragen mehr und Cookies gelöscht. Befund mit Zeitpunkt, Cookie-Name, Anbieter und Zweck protokollieren.

AT§ 165 Abs. 3 TKG 2021
DE§ 25 TDDDG (früher TTDSG)
5. Keine Datenübertragung an Dritte ohne Einwilligung beim Seitenaufruf
R1 Nr. 7

Google Fonts lokal einbinden, YouTube und Maps als Zwei-Klick-Lösung

ATArt. 6 DSGVO
DEArt. 6 DSGVO
6. Drittlandtransfer USA absichern
R1 Nr. 9

EU-US Data Privacy Framework (Anbieter zertifiziert?) oder Standardvertragsklauseln

ATArt. 44 ff. DSGVO
DEArt. 44 ff. DSGVO
7. Technische Sicherheit: TLS/HTTPS, Updates, Zugriffsrechte
R1 Nr. 11
ATArt. 32 DSGVO
DEArt. 32 DSGVO

Vertragsschluss & Fernabsatz

8. Vorvertragliche Informationen vor der Bestellungnur Shop
R1 Nr. 14

Wesentliche Eigenschaften, Gesamtpreis, Versandkosten, Lieferzeit, Zahlungsarten, Gewährleistung, Widerrufsrecht

AT§ 4 FAGG
DE§ 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB
9. Infos zum elektronischen Vertragsschlussnur Shop
R1 Nr. 15

Technische Schritte, Korrektur von Eingabefehlern, Vertragssprachen, Speicherung des Vertragstextes

AT§§ 9–11 ECG
DE§ 312i BGB · Art. 246c EGBGB
10. Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“ mit Zusammenfassung direkt davornur Shop
R1 Nr. 16

In DE kommt ohne korrekte Beschriftung kein wirksamer Vertrag zustande

AT§ 8 Abs. 2 FAGG
DE§ 312j Abs. 2–3 BGB
11. Lieferbeschränkungen und Zahlungsarten spätestens zu Beginn des Bestellvorgangsnur Shop
R1 Nr. 17
AT§ 8 FAGG
DE§ 312j Abs. 1 BGB
12. Eingangsbestätigung sofort, Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträgernur Shop
R1 Nr. 18

Mit AGB und Widerrufsbelehrung als Anhang oder im Mailtext

AT§ 10 ECG · § 7 Abs. 3 FAGG
DE§ 312i Abs. 1 Nr. 3 · § 312f Abs. 2 BGB
13. Keine Aufschläge für Zahlungsarten, keine vorangekreuzten Zusatzleistungennur Shop
R1 Nr. 19

Mindestens eine gängige Zahlungsart ohne Zusatzkosten

AT§ 27 ZaDiG 2018 · § 6c KSchG
DE§ 270a · § 312a Abs. 3–4 BGB
14. Keine Sperre oder Umleitung nach Herkunftslandnur Shop
R1 Nr. 20

Liefern muss man nicht überallhin, aber Kaufen muss für alle EU-Kunden möglich sein

ATGeoblocking-VO (EU) 2018/302
DEGeoblocking-VO (EU) 2018/302
15. AGB (freiwillig, aber üblich): wirksam einbezogen, transparentnur Shop
R1 Nr. 21

Kein Gerichtsstand und keine Rechtswahl zulasten von Verbrauchern (Art. 6 Rom-I-VO)

AT§ 6 KSchG · §§ 864a, 879 Abs. 3 ABGB
DE§§ 305–310 BGB

Widerrufsrecht

16. Widerrufsbelehrung (14 Tage) plus Muster-Widerrufsformularnur Shopgeändert
R1 Nr. 22

In Runde 1 als einziger Punkt nicht abgehakt — bitte prüfen oder begründen. Gesetzliches Muster verwenden, sonst verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage.

AT§§ 11–16 FAGG · Anh. I
DE§§ 355–357 BGB · Anl. 1 und 2 EGBGB
17. Elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“-Button)neunur Shop
R1 Nr. 23

Art. 11a VRRL i. d. F. RL (EU) 2023/2673, gilt seit 19.06.2026. Während der ganzen Frist gut sichtbar, zweistufig mit Bestätigung, Eingangsbestätigung per Mail

ATFAGG-Novelle (Umsetzung prüfen)
DEBGB-Novelle (Umsetzung prüfen)
18. Ausnahmen korrekt ausweisen, z. B. personalisierte Ware (Gravur, Maßanfertigung)nur Shop
R1 Nr. 24

Gilt nur, wenn die Ausnahme in der Belehrung steht

AT§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG
DE§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB

Gewährleistung & Garantie

19. Gewährleistung 2 Jahre, Beweislastumkehr 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern nicht ausschließbarnur Shop
R1 Nr. 26

Auch bei Waren mit digitalen Elementen: Updatepflicht

ATVGG · §§ 922 ff. ABGB
DE§§ 434 ff., 474 ff., 477 BGB
20. Freiwillige Garantie klar von Gewährleistung trennennur Shop
R1 Nr. 27

Garantieerklärung mit Inhalt, Dauer, Garantiegeber, Hinweis auf gesetzliche Rechte

ATVGG
DE§§ 443, 479 BGB
21. Harmonisierter EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistungneunur Shop
R1 Nr. 28

RL (EU) 2024/825, ab 27.09.2026; Muster der EU-Kommission

ATUmsetzung EmpCo (prüfen)
DEUmsetzung EmpCo (prüfen)

Preisangaben

22. Gesamtpreise inkl. USt, Versandkosten vor der Bestellung klarnur Shop
R1 Nr. 29

„inkl. MwSt., zzgl. Versand“ mit Link zur Versandkostentabelle

ATPrAG
DE§ 3 PAngV
23. Grundpreis je kg/l/m bei Ware nach Gewicht, Volumen oder Längewenn zutreffendnur Shop
R1 Nr. 30

Bei Schmuck meist nicht relevant, bei Pflegeöl o. Ä. schon

ATPrAG
DE§ 4 PAngV
24. Rabatte: niedrigster Preis der letzten 30 Tage als Bezugspreisnur Shop
R1 Nr. 31

Gilt für Streichpreise und „-20 %“-Aktionen

AT§ 9a PrAG
DE§ 11 PAngV
25. Personalisierte Preise (Algorithmus) kennzeichnenwenn zutreffendnur Shop
R1 Nr. 32
AT§ 4 FAGG
DEArt. 246a § 1 Nr. 6 EGBGB

Werbung & Wettbewerb

26. Keine irreführende oder aggressive Werbung, schwarze Liste beachten
R1 Nr. 33

Siegerbetonung, „nur heute“, künstliche Verknappung, Fake-Countdown

ATUWG + Anhang
DEUWG + Anhang
27. Kundenbewertungen: offenlegen, ob und wie die Echtheit geprüft wird
R1 Nr. 34

Keine gekauften oder gefilterten Bewertungen als echt ausgeben

ATUWG (Omnibus-Umsetzung)
DE§ 5b Abs. 3 UWG · Anh. Nr. 23b/c
28. Umweltaussagen nur mit Nachweis: kein pauschales „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“neu
R1 Nr. 35

RL (EU) 2024/825 (EmpCo), gilt ab 27.09.2026. Klimaneutral durch Kompensation verboten, Siegel nur zertifiziert oder staatlich. Für Holzprodukte besonders wichtig

ATUWG-Novelle (Umsetzung prüfen)
DEUWG-Novelle (Umsetzung prüfen)
29. Werbung, Influencer und Kooperationen kennzeichnen
R1 Nr. 36
AT§ 26 MedienG · UWG Anh. Z 11
DE§ 5a Abs. 4 UWG · § 22 MStV
30. Rankings und bezahlte Platzierungen offenlegenwenn zutreffend
R1 Nr. 37

Nur bei Such- oder Sortierfunktion mit Kriterien

ATUWG (Omnibus-Umsetzung)
DE§ 5b Abs. 2 UWG
31. Bild-, Text-, Schrift- und Markenrechte geklärt
R1 Nr. 38

Lizenzen für Fotos und Fonts dokumentieren, fremde Marken nicht in Titeln oder Keywords

ATUrhG · MSchG
DEUrhG · MarkenG
32. Keine Heil- oder Gesundheitsaussagenwenn zutreffend
R1 Nr. 39

z. B. „wirkt gegen Stress“ bei Steinen oder Holz

ATAMG · HCVO (EG) 1924/2006
DEHWG · HCVO (EG) 1924/2006

Streitbeilegung

33. Link zur EU-OS-Plattform entfernenneunur Shop
R1 Nr. 40

Plattform wurde am 20.07.2025 eingestellt (VO (EU) 2024/3228). Alte Hinweise in Impressum und AGB löschen

AT–
DE–
34. Hinweis zur Verbraucherschlichtungnur Shop
R1 Nr. 41
AT§ 19 AStG (Schlichtungsstelle nennen, wenn Streit nicht beigelegt wird)
DE§§ 36–37 VSBG (Pflicht ab mehr als 10 Mitarbeitern)

Barrierefreiheit

35. Barrierefreier Shop nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 plus Barrierefreiheitserklärungneunur Shop
R1 Nr. 42

Seit 28.06.2025. Kleinstunternehmen (unter 10 MA und höchstens 2 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme) sind ausgenommen

ATBaFG
DEBFSG

Produktsicherheit & Produktrecht

36. Pflichtangaben in jedem Online-Angebot: Hersteller mit Anschrift und E-Mail, ggf. EU-Verantwortlicher, Produktkennung, Warn- und Sicherheitshinweisenur Shop
R1 Nr. 43

Seit 13.12.2024, Hinweise in Landessprache

ATGPSR VO (EU) 2023/988 · PSG
DEGPSR VO (EU) 2023/988 · ProdSG

B · Nicht auf der Website sichtbar — ausführlicher Hinweis im Bericht

37. Pflichtangaben auch in E-Mails, Rechnungen, Bestellbestätigungen
R1 Nr. 3

Gilt für jede geschäftliche E-Mail-Signatur

Hinweistext für den BerichtJede geschäftliche E-Mail (Signatur), jede Bestell- und Versandbestätigung und jede Rechnung muss Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuch- bzw. Handelsregisternummer und Registergericht enthalten. Das ist auf der Website nicht prüfbar: eine Testbestellung oder eine Muster-Bestätigungsmail und -Rechnung anfordern und gegen § 14 UGB bzw. § 35a GmbHG / § 37a HGB abgleichen. Fehlende Angaben sind in AT mit Zwangsstrafen durch das Firmenbuchgericht bedroht.
AT§ 14 UGB
DE§ 35a GmbHG · § 37a HGB
38. Social-Media-Profile mit Impressum (Link reicht)
R1 Nr. 4

Dazu gemeinsame Verantwortlichkeit bei Fanpages (Art. 26 DSGVO)

Hinweistext für den BerichtJedes geschäftliche Profil (Instagram, Facebook, TikTok, Pinterest, YouTube, LinkedIn) braucht ein leicht erkennbares Impressum; ein sprechender Link („Impressum“) auf die Impressumseite der Website reicht, ein bloßer Link zur Startseite nicht. Zusätzlich: Fanpages begründen eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Plattformbetreiber (Art. 26 DSGVO), die Datenschutzerklärung muss das abdecken. Alle Profile einzeln prüfen.
AT§ 5 ECG · § 25 MedienG
DE§ 5 DDG
39. Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Dienstleistern
R1 Nr. 8

Shopify, Hosting, Klaviyo, Zahlungsanbieter, Versand-Tools

Hinweistext für den BerichtMit jedem Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) bestehen: Shop-System (z. B. Shopify), Hosting, Newsletter (z. B. Klaviyo), Zahlungs- und Versanddienstleister, Buchhaltung, Support- und Bewertungstools, Analyse. Meist in den Anbieter-AGB enthalten oder im Kundenkonto abzuschließen. Empfehlung: Liste aller Dienstleister mit Ablageort des AVV führen; die Datenschutzerklärung muss dieselben Dienstleister nennen.
ATArt. 28 DSGVO
DEArt. 28 DSGVO
40. Verarbeitungsverzeichnis führen
R1 Nr. 10

Internes Dokument, auf Anfrage der Behörde vorzulegen

Hinweistext für den BerichtDas Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) ist ein internes Dokument und muss der Datenschutzbehörde auf Anfrage vorgelegt werden. Inhalt je Verarbeitung: Zweck, Kategorien von Betroffenen und Daten, Empfänger, Drittlandtransfer, Löschfristen, technische und organisatorische Maßnahmen. Typische Verarbeitungen im Shop: Bestellabwicklung, Kundenkonto, Newsletter, Tracking, Kundenservice, Buchhaltung, Bewerbungen. Die Ausnahme für Betriebe unter 250 Mitarbeitern greift bei laufender Kundendatenverarbeitung praktisch nie.
ATArt. 30 DSGVO
DEArt. 30 DSGVO
41. Prozess für Datenpannen (Meldung binnen 72 h) und Betroffenenrechte (Auskunft binnen 1 Monat)
R1 Nr. 12
Hinweistext für den BerichtEs braucht einen festgelegten Ablauf für (1) Datenpannen: Meldung an die Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden (AT: Datenschutzbehörde, DE: Landesdatenschutzbehörde), bei hohem Risiko auch Information der Betroffenen, interne Dokumentation jeder Panne; (2) Betroffenenanfragen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch binnen eines Monats. Empfehlung: zuständige Person benennen, Vorlagen für Antworten bereithalten, Anfragen protokollieren.
ATArt. 15–22, 33 DSGVO · Datenschutzbehörde
DEArt. 15–22, 33 DSGVO · Landesdatenschutzbehörde
42. Newsletter nur mit Einwilligung per Double-Opt-in, Abmeldelink in jeder Mail
R1 Nr. 13

Ausnahme für Bestandskunden (ähnliche Produkte, Hinweis bei Erhebung). Bewertungsanfragen nach dem Kauf gelten als Werbung

Hinweistext für den BerichtAuf der Website prüfbar ist nur das Anmeldeformular (keine Vorauswahl, klarer Einwilligungstext, Link zur Datenschutzerklärung). Nicht sichtbar und daher gesondert zu prüfen: Double-Opt-in-Mail wird wirklich versendet und protokolliert (Zeitpunkt, IP, Text der Einwilligung, beweispflichtig ist der Händler), Abmeldelink in jeder Mail, Bestandskundenwerbung nur für ähnliche Produkte und nur mit Hinweis bei Erhebung der Adresse (AT § 174 Abs. 4 TKG 2021, DE § 7 Abs. 3 UWG). Bewertungsanfragen nach dem Kauf gelten als Werbung. Empfehlung: Testanmeldung durchführen und die Einstellungen im Newsletter-Tool kontrollieren.
AT§ 174 TKG 2021
DE§ 7 UWG
43. Erstattung binnen 14 Tagen inkl. Standard-Hinversand; Rücksendekosten nur bei vorheriger Infonur Shop
R1 Nr. 25
Hinweistext für den Bericht · teilweise auch auf der Website prüfbarAuf der Website prüfbar: Widerrufsbelehrung und Versand-/Rückgabeseite nennen die Erstattungsfrist und wer die Rücksendekosten trägt. Zusätzlich im Bericht erläutern: Erstattung binnen 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs, inklusive der Standard-Hinsendekosten (nicht Express-Aufpreis); Zurückbehaltung bis zum Eingang der Ware oder Nachweis der Rücksendung ist zulässig; Erstattung über dasselbe Zahlungsmittel; Rücksendekosten trägt der Kunde nur, wenn er vor Vertragsschluss darüber informiert wurde; Gutschein statt Geld nur mit Zustimmung. Widersprüche zwischen AGB, Belehrung und FAQ-/Versandseite ausdrücklich ausweisen.
AT§§ 14–15 FAGG
DE§ 357 BGB
44. Produkthaftungneunur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 44

Neue Produkthaftungs-RL (EU) 2024/2853, Umsetzung bis 09.12.2026 (auch Software und digitale Produkte)

Hinweistext für den BerichtProdukthaftung (AT PHG, DE ProdHaftG) ist verschuldensunabhängig und trifft auch Importeure und Händler, die den Hersteller nicht nennen können. Die neue Produkthaftungs-Richtlinie (EU) 2024/2853 ist bis 09.12.2026 umzusetzen und erweitert die Haftung auf Software und digitale Produkte. Empfehlung: Produkthaftpflichtversicherung prüfen, Lieferanten- und Chargendokumentation führen.
ATPHG
DEProdHaftG
45. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für Holzproduktewenn zutreffendnur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 45

Sorgfaltserklärung, Rückverfolgbarkeit. Große Unternehmen ab 30.12.2026, Klein- und Kleinstunternehmen ab 30.06.2027. Prüfen, ob der KN-Code des Produkts erfasst ist

Hinweistext für den BerichtEU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) für Holz und Holzprodukte: Sorgfaltserklärung und Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche. Anwendung für große Unternehmen ab 30.12.2026, für Klein- und Kleinstunternehmen ab 30.06.2027. Prüfen, ob der Zolltarif-Code (KN) der Produkte im Anhang I erfasst ist und welche Rolle der Betrieb hat (Marktteilnehmer oder Händler). Nachweise beim Holzlieferanten anfordern.
ATVO (EU) 2023/1115
DEVO (EU) 2023/1115
46. Stoffbeschränkungen bei Schmuck mit Metallteilen (Nickel, Blei, Cadmium)wenn zutreffendnur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 46
Hinweistext für den BerichtBei Schmuck und anderen Produkten mit Metallteilen gelten Grenzwerte nach REACH Anhang XVII (Nickel-Freisetzung bei Hautkontakt, Blei, Cadmium). Nachweis über Lieferanten-Konformitätserklärungen oder Prüfberichte. Auf der Website nicht prüfbar; Werbeaussagen wie „nickelfrei“ müssen belegbar sein.
ATREACH VO (EG) 1907/2006 Anh. XVII
DEREACH VO (EG) 1907/2006 Anh. XVII
47. Verpackungsregister LUCID plus Systembeteiligung vor dem ersten Versand nach DEnur Shop
R1 Nr. 48

Gilt auch für Shops mit Sitz in AT. Ohne Registrierung besteht ein Vertriebsverbot

Hinweistext für den BerichtVor dem ersten Versand an Endkunden in Deutschland: Registrierung im Verpackungsregister LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister) und Systembeteiligung bei einem dualen System für alle Versand- und Produktverpackungen. Gilt auch für Händler mit Sitz in Österreich. Ohne Registrierung besteht ein Vertriebsverbot, Marktplätze sperren den Verkauf, Mitbewerber mahnen ab. Die Registrierung ist öffentlich in der LUCID-Datenbank einsehbar, dort Firmenname prüfen. Jährliche Datenmeldung nicht vergessen.
AT–
DEVerpackG §§ 7, 9
48. Verpackungslizenzierung in Österreichnur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 49

Über ein Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA)

Hinweistext für den BerichtFür Verpackungen, die in Österreich an Endkunden gehen, ist eine Lizenzierung bei einem Sammel- und Verwertungssystem nötig (Verpackungsverordnung 2014, AWG 2002), z. B. ARA oder Reclay. Ausländische Versandhändler brauchen dafür einen Bevollmächtigten in Österreich. Nicht auf der Website sichtbar, Nachweis beim Unternehmen anfragen.
ATVVO 2014 · AWG 2002
DE–
49. EU-Verpackungsverordnung PPWRneunur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 50

Gilt seit 12.08.2026, Pflichten gestaffelt: Kennzeichnung ab 2028, max. 50 % Leerraum bei Versandverpackungen ab 2030

Hinweistext für den BerichtDie EU-Verpackungsverordnung PPWR (VO (EU) 2025/40) gilt seit 12.08.2026 mit gestaffelten Pflichten: harmonisierte Sortierkennzeichnung ab 2028, höchstens 50 % Leerraum bei Versand- und Transportverpackungen ab 2030, Mindestrezyklatanteile und Recyclingfähigkeit. Empfehlung: Verpackungssortiment jetzt erfassen und mit Lieferanten abstimmen.
ATVO (EU) 2025/40
DEVO (EU) 2025/40
50. Elektrogeräte und Batterien registrieren und zurücknehmenwenn zutreffendnur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 51

EU-Batterie-VO 2023/1542

Hinweistext für den BerichtWer Elektrogeräte oder Batterien (auch eingebaute) verkauft, muss sich vorab registrieren (DE: stiftung ear nach ElektroG, BattDG; AT: EAG-VO, BattV) und Rücknahme sowie Informationspflichten erfüllen (Hinweis auf Rückgabemöglichkeiten, durchgestrichene Mülltonne). EU-Batterieverordnung 2023/1542 mit neuen Kennzeichnungspflichten.
ATEAG-VO · BattV
DEElektroG · BattDG
51. Gewerbeberechtigung bzw. Gewerbeanmeldungvon Claude ergänzt
R1 Nr. 52
Hinweistext für den BerichtVoraussetzung für den Verkauf ist eine Gewerbeberechtigung (AT: Handelsgewerbe nach GewO, im GISA einsehbar) bzw. eine Gewerbeanmeldung (DE: § 14 GewO). Bei eigener Herstellung kann ein weiteres Gewerbe nötig sein. Im Impressum ist die Gewerbebehörde bzw. Kammer anzugeben.
ATGewO (Handelsgewerbe)
DE§ 14 GewO
52. USt bei EU-Fernverkauf: ab 10.000 € EU-weit USt des Bestimmungslandes, Meldung über OSSnur Shopvon Claude ergänzt
R1 Nr. 53

Preise pro Land mit korrektem Steuersatz ausweisen

Hinweistext für den Bericht · teilweise auch auf der Website prüfbarAuf der Website prüfbar: Preise werden je Lieferland mit dem richtigen Steuersatz angezeigt. Nicht sichtbar: Überschreiten die Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder 10.000 € im Jahr (EU-weit zusammengerechnet), gilt die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes, Meldung und Zahlung über den One-Stop-Shop (OSS) quartalsweise. Registrierung beim Finanzamt prüfen.
ATUStG · Binnenmarktregelung
DEUStG § 3c
53. Rechnungspflichtangabennur Shop
R1 Nr. 54

DE B2B: E-Rechnungs-Empfang seit 2025, Ausstellungspflicht gestaffelt ab 2027

Hinweistext für den BerichtRechnungen müssen die Pflichtangaben enthalten (AT § 11 UStG, DE § 14 UStG): Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, UID, fortlaufende Nummer, Datum, Menge und Bezeichnung, Leistungszeitraum, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung, bei Beträgen über 10.000 € (AT) die UID des Empfängers. Bei Lieferungen in andere EU-Länder über der OSS-Schwelle: Steuersatz des Bestimmungslandes. DE B2B: E-Rechnungen müssen seit 2025 empfangen werden können, Ausstellungspflicht gestaffelt ab 2027. Musterrechnung anfordern und prüfen.
AT§ 11 UStG
DE§ 14 UStG
54. Aufbewahrungsfristen
R1 Nr. 55
Hinweistext für den BerichtAufbewahrungsfristen: AT 7 Jahre (§ 132 BAO) für Bücher, Belege und Rechnungen, länger bei laufenden Verfahren; DE 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, 8 Jahre für Buchungsbelege (§ 147 AO, § 257 HGB, seit 2025), 6 Jahre für Handelsbriefe. Gilt auch für elektronische Belege aus dem Shop-System und Zahlungsanbietern. Gleichzeitig verlangt die DSGVO Löschung nach Fristende: Löschkonzept mit den Fristen abstimmen.
AT7 Jahre (§ 132 BAO)
DE8 bzw. 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB)
55. KI-Chatbot als KI kenntlich machen, KI-generierte oder manipulierte Bilder kennzeichnenneu
R1 Nr. 56

Gilt seit 02.08.2026. Einzelheiten teils im „Digital Omnibus“ in Diskussion

Hinweistext für den BerichtSeit 02.08.2026 (KI-VO Art. 50): Ein KI-Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, sofern das nicht offensichtlich ist. KI-erzeugte oder wesentlich veränderte Bilder, Videos und Audio, die echt wirken (Deepfakes), sind zu kennzeichnen; bei rein werblichen Produktbildern ist der Umfang noch nicht abschließend geklärt. Empfehlung: Chatbot-Begrüßung mit Hinweis „KI-Assistent“, interne Liste aller KI-generierten Bilder und Texte führen, bei realistisch wirkenden Personen- oder Szenenbildern kennzeichnen. Einzelheiten werden im „Digital Omnibus“ der EU noch diskutiert.
ATKI-VO (EU) 2024/1689 Art. 50
DEKI-VO (EU) 2024/1689 Art. 50
56. KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherstellenwenn zutreffend
R1 Nr. 57

Seit 02.02.2025, bei Nutzung von KI-Tools im Betrieb

Hinweistext für den BerichtSeit 02.02.2025 (KI-VO Art. 4) müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Das gilt schon bei Nutzung von ChatGPT, Claude, Bildgeneratoren oder KI-Funktionen im Shop-System. Empfehlung: kurze interne Schulung dokumentieren, KI-Richtlinie (welche Tools, welche Daten dürfen hinein, Prüfpflicht vor Veröffentlichung) schriftlich festhalten.
ATKI-VO Art. 4
DEKI-VO Art. 4
57. Nutzerinhalte (Bewertungen, Community): Kontaktstelle, Melde- und Abhilfeverfahrenwenn zutreffendvon Claude ergänzt
R1 Nr. 58

Kleinst- und Kleinunternehmen von vielen Pflichten befreit

Hinweistext für den BerichtWer Nutzerinhalte hostet (Kundenbewertungen, Fotos von Kunden, Community), fällt teilweise unter den Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065): Kontaktstelle für Behörden und Nutzer, Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte, Begründung bei Löschungen. Klein- und Kleinstunternehmen sind von vielen Pflichten befreit. Bei extern eingebundenen Bewertungsdiensten (z. B. Trustpilot, Judge.me) liegt die Pflicht großteils beim Dienst.
ATDSA VO (EU) 2022/2065 · KDD-G
DEDSA VO (EU) 2022/2065 · DDG
58. Verkauf über Marktplätze (Amazon, Etsy): Impressum und Rechtstexte auch dortwenn zutreffendnur Shop
R1 Nr. 59
Hinweistext für den BerichtWer zusätzlich über Marktplätze verkauft (Amazon, Etsy, eBay, Otto, Zalando), braucht dort eigene, vollständige Rechtstexte: Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz, GPSR-Herstellerangaben, Grundpreise, Verpackungsregisternummer (Amazon verlangt die LUCID-Nummer). Die Texte des eigenen Shops passen meist nicht, weil der Vertragsschluss anders abläuft. Für Marktplätze gibt es eigene Rechtstexte-Pakete der Anbieter (WKO, Händlerbund, IT-Recht Kanzlei).
ATwie oben
DEwie oben

C · Produktspezifische Informationspflichten neu

Aus Daniels Anmerkung unter „Sonstiges“. Ersetzt Punkt R1 Nr. 47 („Produktspezifische Kennzeichnung“). Im Bericht nur die Warengruppen ausführen, die im Sortiment vorkommen, die übrigen in einer Zeile als „nicht betroffen“ nennen.

59. Kosmetik: Pflichtangaben und INCI-Liste vor dem Kaufwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Vollständige Liste der Bestandteile (INCI, Art. 19 Abs. 1 lit. g) auf der Produktseite vor der Bestellung, dazu Nenninhalt, Verwendungs- und Warnhinweise, verantwortliche Person. Werbeaussagen müssen den gemeinsamen Kriterien der Claims-VO genügen (belegbar, wahrheitsgemäß, keine Heilwirkung). Gilt auch für Holz- und Pflegeöle, wenn sie für Haut oder Haar bestimmt sind.

ATEU-KosmetikVO (EG) 1223/2009 · LMSVG · Claims-VO (EU) 655/2013
DEEU-KosmetikVO (EG) 1223/2009 · LFGB · KosmetikV · Claims-VO (EU) 655/2013
60. Lebensmittel: Pflichtangaben im Fernabsatz inkl. Nährwerte und Allergenewenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Alle Pflichtangaben außer dem Mindesthaltbarkeitsdatum müssen vor dem Kauf auf der Produktseite stehen: Bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Allergene hervorgehoben, Nettofüllmenge, Nährwertdeklaration, Aufbewahrungsbedingungen, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, ggf. Herkunft und Alkoholgehalt. Nahrungsergänzungsmittel zusätzlich nach NEMV (AT) bzw. NemV (DE), gesundheitsbezogene Angaben nur nach HCVO.

ATLMIV (EU) 1169/2011 Art. 14 · LMSVG
DELMIV (EU) 1169/2011 Art. 14 · LFGB · LMIDV
61. Gemische und Chemikalien: Gefahrenhinweise vor dem Kaufwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Wer einstufungspflichtige Stoffe oder Gemische verkauft (z. B. Holzöl, Lack, Reiniger, Duftöle), muss Gefahrenpiktogramme, Signalwort sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise schon in der Online-Werbung bzw. auf der Produktseite angeben. Für eydl relevant bei Pflegeölen und Wachsen.

ATCLP-VO (EG) 1272/2008 Art. 48 · ChemG 1996
DECLP-VO (EG) 1272/2008 Art. 48 · ChemG
62. Textilien: Faserzusammensetzung vor dem Kaufwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Faserbezeichnung mit Gewichtsprozenten muss auf der Produktseite vor dem Kauf stehen (Art. 16), nur zugelassene Faserbezeichnungen, „Baumwolle“ statt „Cotton“. Bei Leder, Pelz und Schuhen gelten zusätzliche Kennzeichnungen (Schuhe: Richtlinie 94/11/EG).

ATTextilkennzeichnungs-VO (EU) 1007/2011 · TextilKG
DETextilkennzeichnungs-VO (EU) 1007/2011 · TextilKennzG
63. Spielzeug: Warnhinweise sichtbar vor dem Kaufwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Warnhinweise, die für die Kaufentscheidung relevant sind (z. B. Altersangabe „nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten“), müssen vor dem Kauf sichtbar sein, CE-Kennzeichnung vorhanden. Die neue EU-Spielzeugverordnung bringt einen digitalen Produktpass, Übergangsfrist beachten.

ATSpielzeug-RL 2009/48/EG · Spielzeugverordnung 2011
DESpielzeug-RL 2009/48/EG · 2. ProdSV
64. Elektrogeräte: Energielabel und Rücknahmehinweisewenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Bei label-pflichtigen Geräten Energieeffizienzklasse als Pfeil neben dem Preis plus Link zum Label und Produktdatenblatt; Informationspflichten zur Rücknahme von Altgeräten und Batterien; WEEE-Registrierungsnummer angeben (DE).

ATEnergieverbrauchskennzeichnungs-VO (EU) 2017/1369 · EAG-VO
DEVO (EU) 2017/1369 · EVPG · ElektroG § 18
65. Schmuck mit Edelmetall: Feingehalt und Punzierungwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Angaben wie „925 Silber“ oder „585 Gold“ müssen dem tatsächlichen Feingehalt entsprechen; in AT gelten zusätzlich Punzierungsvorschriften. Vergoldete oder versilberte Teile nicht als Gold oder Silber bewerben.

ATPunzierungsgesetz 2000
DEFeingehaltsgesetz
66. Altersbeschränkte Waren: Altersprüfung beim Verkaufwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Alkohol, Tabak, E-Zigaretten, Messer oder Medien mit Altersfreigabe nur mit wirksamer Altersverifikation bei Bestellung und Zustellung; bloßes Anklicken „Ich bin über 18“ reicht in DE nicht.

ATJugendschutzgesetze der Länder · TNRSG
DEJuSchG · JMStV
67. Biozide und Medizinprodukte: besondere Werbe- und Kennzeichnungspflichtenwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Biozidprodukte (z. B. Desinfektion, Insektenschutz) brauchen in jeder Werbung den Pflichthinweis „Biozidprodukte vorsichtig verwenden …“, Verbot verharmlosender Begriffe. Medizinprodukte: CE mit Kennnummer, Zweckbestimmung, Werbung nach Heilmittelwerberecht.

ATBiozid-VO (EU) 528/2012 Art. 72 · MPG 2021
DEBiozid-VO (EU) 528/2012 Art. 72 · MPDG · HWG
68. Weitere Warengruppen mit Sonderrecht prüfenwenn zutreffendnur Shopneu in Runde 2

Sortiment vollständig durchgehen: Reifen (Reifenlabel), Pflanzen und Saatgut, Tiernahrung, Arzneimittel und Apotheken, Waffen und Pyrotechnik, Heizgeräte (Ökodesign), Möbel mit Holzherkunft (EUDR). Für jede Warengruppe die Pflichtangaben vor dem Kauf auflisten und im Bericht ausweisen, wenn das Sortiment betroffen ist.

ATjeweiliges Sonderrecht
DEjeweiliges Sonderrecht
💬 Sonstiges — weitere Anmerkungen (Runde 2)