Rechtliche Pflichtangaben · Stand 30.09.2026 · Region: Österreich (Sitz) und Deutschland (Lieferland) ·
Geprüft: Impressum, AGB, Datenschutz, Widerrufsrecht, Versand, Zahlung, Kontakt, Produktseite, Warenkorb, Kasse
–harte Fehler
–grenzwertig
–rechtlich
roter Rahmen = Pflichtangabe fehlt, veraltet oder ins Leere verweisendoranger Rahmen = grenzwertig, uneinheitlich, klärungsbedürftig➜ rechts jeweils der einfügefertige Vorschlag
Betriebsprofil
Aus dem Impressum und der Seite gelesen — es bestimmt, welche Pflichten überhaupt gelten.
Angabe
Gelesen
Firma, Rechtsform
WMFE GmbH · FN 594785i, LG für ZRS Graz · UID ATU79079569
Sitz
Philipsstraße 27–29, A-8403 Lebring — Österreich
Lieferländer
27 EU-Länder wählbar, darunter Deutschland → beide Regelwerke gelten
kein Magazin, kein Ratgeber → § 25 MedienG-Offenlegung trotzdem vorhanden
Marktplätze
keine gefunden — B2B-Shop ist eine eigene Domain, kein Marktplatz
Mitarbeiterzahl und Umsatz — nicht auslesbar.
Davon hängen fünf Prüfpunkte ab. Die Ausnahme wird nicht unterstellt.
Bitte einmal nennen: mehr oder weniger als 10 Mitarbeiter, Umsatz über oder
unter 2 Mio €. Dann fallen die Punkte unten endgültig in „betroffen" oder „nicht betroffen".
1 · Einwilligung und Tracking Hauptbaustelle
Gemessen am 30.09.2026 in einem frischen Browserprofil, vier Phasen, je mit Zeitstempel.
Betrifft: alle Seiten
Phase 1 — vor jeder Entscheidung laden fünf Klaviyo-Server.
Ohne einen einzigen Klick auf den Einwilligungsbanner, gemessen ab Seitenaufruf:
static.klaviyo.com nach 873 ms, danach static-tracking, fast.a, a. und static-forms.klaviyo.com.
Gleichzeitig liegen im Browserspeicher 15 Einträge mida-session-recording-*
— eine Sitzungsaufzeichnung, die Mausbewegungen und Eingaben mitschreibt.
➜ Beide Dienste erst nach Einwilligung laden. Grundlage: § 165 Abs 3 TKG 2021 (AT),
§ 25 TDDDG (DE), Art. 6 DSGVO.
Phase 2 — nach „nur Essentielle" lädt Klaviyo weiter.
Der Ablehnen-Knopf ist vorhanden und gleichrangig — das ist in Ordnung. Aber nach dem Klick feuern
dieselben fünf Klaviyo-Server nach 6,3 Sekunden, und die Sitzungsaufzeichnung bleibt aktiv.
Nachgemessen über einen Seitenwechsel, den /cart ↗ und die Kasse /checkout ↗
— überall dasselbe Bild. ➜ Das ist der schwerere der beiden Befunde: Hier wurde nicht
vergessen zu fragen, sondern eine ausdrückliche Ablehnung übergangen.
Phase 4 — der Widerruf löscht nichts.
Die Einstellungen sind über „Cookie-Einstellungen" im Footer wieder aufrufbar, der Widerruf lässt sich klicken.
Danach, nach vollständigem Neuladen, liegen aber immer noch gesetzt:
_ga · _ga_YZXQYXKMEV · _ga_F9N8SW1VS8 · _fbp · _gcl_au · __kla_id — alle dauerhaft.
Google Analytics und die fünf Klaviyo-Server feuern weiter.
➜ Ein Widerruf muss die bereits gesetzten Cookies entfernen, nicht nur künftige verhindern.
Art. 7 Abs 3 DSGVO (Widerruf so einfach wie Einwilligung), Art. 17 DSGVO (Löschung).
Was in Ordnung ist. Der Banner bietet „alle Akzeptieren", „nur Essentielle" und
„meine Einstellungen verwalten" auf derselben Ebene — kein Dark Pattern. Die Einstellungen bleiben
über den Footer dauerhaft erreichbar. Phase 3 (nach Zustimmung) lädt Google Analytics, Google Ads, DoubleClick und
Meta-Pixel — das ist zulässig, sofern alle genannt sind (siehe nächster Abschnitt).
„Privacy Shield" wird als geltende Rechtsgrundlage genannt.
Wörtlich: „Die Beziehungen zu unseren Webanalyseanbieter basieren auf Standardvertragsklauseln bzw. einem
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission („Privacy Shield")."
Das EU-US Privacy Shield ist seit dem 16.07.2020 ungültig (EuGH C-311/18, „Schrems II") — seit über
sechs Jahren. ➜ „… basieren auf Standardvertragsklauseln bzw. dem EU-US Data Privacy Framework
(Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10.07.2023)." Dabei je Anbieter prüfen, was
tatsächlich zutrifft — beides gleichzeitig zu behaupten ist keine saubere Angabe.
Die Sitzungsaufzeichnung ist nirgends genannt.
Gemessen wurde mida-session-recording-* mit 15 Einträgen im Browserspeicher, bereits vor der
Einwilligung. In der Datenschutzerklärung kommen weder „Mida" noch „Sitzungsaufzeichnung" oder
„Session Recording" vor — Klaviyo, Google Analytics und Meta sind dagegen genannt.
➜ Dienst mit Namen, Zweck, Anbieter, Speicherdauer und Rechtsgrundlage ergänzen, Art. 13 DSGVO.
Eine Aufzeichnung der Bildschirmsitzung ist gegenüber reiner Reichweitenmessung erklärungsbedürftiger, nicht weniger.
Falsches Gesetz zitiert: „§ 96 Abs 3 TKG".
Diese Bestimmung stammt aus dem TKG 2003. Es ist seit dem 01.11.2021 außer Kraft.
➜ § 165 Abs 3 TKG 2021 (für Deutschland zusätzlich § 25 TDDDG — nicht mehr TTDSG, der
Name gilt seit 14.05.2024).
Vollständig. Firma, Anschrift, Telefon mit Erreichbarkeitszeiten, zwei
E-Mail-Adressen, beide Geschäftsführer, Firmenbuchnummer und Gericht, UID, Gewerbe, Kammer, Aufsichtsbehörde,
Unternehmensgegenstand und die Offenlegung nach § 25 MedienG. Das ist mehr, als § 5 Abs 1 ECG verlangt.
Aktuell
Vorschlag
„Behörde gem. ECC: Bezirkshauptmannschaft Leibnitz" Ein Gesetz namens „ECC" gibt es nicht. Gemeint ist das E-Commerce-Gesetz.
„Freiwillige Verhaltensrichtlinien https://www.guetezeichen.at/unternehmen/kriterien ↗" Am 30.09.2026 gemessen: HTTP 404. Der Link war schon am 24.09. tot.
Ein Verweis, den § 5 Abs 1 Z 6 ECG verlangt, muss erreichbar sein.
Richtige Adresse eintragen oder den Punkt streichen — Verhaltensrichtlinien sind
freiwillig, ein toter Link dazu ist schlechter als keiner.
mailto:%20info@eydl.shop Ein URL-kodiertes Leerzeichen vor der Adresse. Der Mailclient erhält
„ info@eydl.shop" mit führendem Leerzeichen — je nach Programm bricht der Versand ab oder die Adresse wird
verworfen. Die Adresse selbst ist gültig (MX: eydl-shop.mail.protection.outlook.com), nur der Link ist kaputt.
mailto:info@eydl.shop — Leerzeichen entfernen. § 5 Abs 1 Z 3 ECG
verlangt einen Kontaktweg, der funktioniert.
Nebenbei aufgefallen: Im Umlauf sind vier Adressen —
office@, legal@, info@ und, im Quelltext
der Zahlungsseite, info@wmfe.at. Kein Rechtsbefund, aber es lohnt zu prüfen, ob alle vier
tatsächlich gelesen werden.
5 · Werbung und Preisangaben
„Co2 neutraler Versand" — seit drei Tagen unzulässig.
Gefunden auf der Startseite („schneller Co2 neutraler Versand"), auf
jeder Produktseite („🍃 Co2 neutrale Lieferung") und auf der
Versandseite. Die Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet seit dem
27.09.2026 Klimaneutralitäts-Aussagen, die auf Kompensation beruhen — und genau
das ist ein CO₂-neutraler Versand in aller Regel. Dieselbe Logik trifft „🌳 Wir pflanzen ab 59 € einen Baum",
sobald daraus eine Umweltwirkung des Produkts abgeleitet wird.
➜ Entweder die tatsächliche Einsparung belegen und benennen („Versand mit
DHL GoGreen, X kg CO₂ pro Sendung ausgeglichen über …") oder die Aussage entfernen.
Das Baumpflanzen darf weiter beworben werden — als Spende, nicht als Klimabilanz des Kaufs.
„Angebot" an jedem Produkt, ohne dass es je teurer war.
Gemessen auf /products/nalani-creolen ↗: Die Preisangabe ist mit
„Angebot €24,90" beschriftet, im Datensatz steht für alle Varianten
compare_at_price: null — es gibt keinen Bezugspreis, „Regulärer Preis" kommt auf der Seite
nicht vor. Wer „Angebot" liest, erwartet eine Ermäßigung.
➜ Im Theme das Preis-Label von „Angebot" auf „Preis" ändern, oder dort, wo es wirklich
eine Ermäßigung gibt, den Bezugspreis pflegen — dann greift ohnehin § 9a PrAG bzw. § 11 PAngV
(niedrigster Preis der letzten 30 Tage).
„Versandkostenfrei ab 65 €" ohne Angabe, für wen.
Die Ankündigungsleiste auf jeder Seite nennt 65 €. Im Reiter „Versand & Rückgabe" der
Produktseite steht: Österreich und Deutschland ab 65 €, übrige EU ab 99 €. Für Kundschaft in den
anderen 25 Lieferländern ist die Leiste damit falsch. ➜ „Versandkostenfrei ab 65 € (AT/DE)"
— vier Zeichen mehr, und die Angabe stimmt für alle. § 4 Abs 1 Z 4 FAGG, § 6 PAngV.
„4,9/5 Bewertungen" ohne ein Wort zur Echtheit.
Die Zahl steht in der Ankündigungsleiste auf jeder Seite, auf der Startseite zusätzlich „from 50 reviews".
Wer Bewertungen zugänglich macht, muss angeben, ob und wie geprüft wird, dass sie von tatsächlichen
Käufern stammen. ➜ Ein Satz bei den Bewertungen genügt: „Bewertungen können nur nach
einem bestätigten Kauf abgegeben werden; wir prüfen jede Bewertung gegen die Bestellnummer."
§ 5b Abs 3 UWG und Anhang Nr. 23b/c (DE), UWG-Omnibus (AT).
6 · Widersprüche zwischen zwei Seiten
Aktuell
Vorschlag
Impressum: „Bankverbindung WMFE GmbH AT73 3807 5001 0505 5769"
Zahlungsseite: „Kontoinhaber: eydl Wood Jewelry" — dieselbe IBAN. Bei Vorauskasse überweist die Kundschaft an einen Namen, der nicht der Vertragspartner ist.
Manche Banken lehnen eine Überweisung bei Namensabweichung ab; seit der Pflicht zur Empfängerüberprüfung
fällt das häufiger auf.
Beide Stellen auf den Kontoinhaber laut Bank vereinheitlichen. Ist das
„WMFE GmbH", dann dort auch „WMFE GmbH" — „eydl Wood Jewelry" kann als Zusatz dabeistehen
(„WMFE GmbH (eydl Wood Jewelry)").
Auf der Seite /products/nalani-creolen ↗ steht im Reiter
„Produkt & Sicherheits Informationen": „Das Armband ist frei von gefährlichen
Substanzen" Das Produkt ist ein Paar Creolen. Der Text stammt aus einer
Armband-Seite und wurde mitkopiert.
„Das Schmuckstück ist frei von gefährlichen Substanzen" — dann passt der
Baustein für alle Artikel. Alle 276 Produktseiten auf denselben Satz prüfen.
7 · Sprachliches, im Rechtsteil aufgefallen
Aktuell
Vorschlag
In der Kasse, Fußzeile: Link mit der Beschriftung
„Plätzchen" Gemeint sind Cookies. Die Shopify-Checkout-Übersetzung hat „Cookies" wörtlich als Gebäck
übersetzt. Steht direkt neben Impressum, AGB und Datenschutzerklärung — also genau dort, wo Sorgfalt
erwartet wird.
„Cookies" — änderbar in Shopify unter Einstellungen → Sprachen →
Checkout-Übersetzungen.
Startseite, über den Bewertungen:
„Let customers speak for us from 50 reviews" Englischer Standardtext der Bewertungs-App auf einer durchgehend deutschen Seite.
„Das sagen unsere Kundinnen und Kunden — 50 Bewertungen"
8 · Produktspezifische Pflichten
Zehn Warengruppen geprüft, eine betroffen. Grundlage: erkanntes Sortiment Holzschmuck.
Schmuck mit Metallteilen — „Silber" und „Gold" als Variantennamen.
Die Farbauswahl auf der Produktseite heißt „Silber" und „Gold".
Das Material ist laut Beschreibung „Edelstahl oder Edelstahl vergoldet". Die Beschreibung ist damit
korrekt — die Auswahl allein ist es nicht, und viele kaufen nach der Auswahl, nicht nach dem Text.
➜ „Silberfarben" und „Goldfarben" als Variantennamen. Damit ist der Punkt erledigt:
Punzierungsgesetz 2000 (AT), Feingehaltsgesetz (DE), § 2 UWG.
Warengruppe
Ergebnis
Kosmetik (INCI-Liste, VO 1223/2009)
nicht betroffen — kein Pflegeöl, keine Hautpflege im Sortiment
Lebensmittel und Nahrungsergänzung (LMIV Art. 14)
nicht betroffen
Gemische und Chemikalien (CLP Art. 48)
nicht betroffen — kein Öl, Wachs oder Reiniger im Sortiment
Textilien, Leder, Schuhe (VO 1007/2011)
nicht betroffen — Bänder sind Holz und Edelstahl, keine Textilfasern beworben
Die elektronische Widerrufsfunktion gibt es wirklich.
Seit dem 19.06.2026 verlangt Art. 11a der Verbraucherrechte-Richtlinie in der Fassung der Richtlinie (EU) 2023/2673
einen Widerrufsbutton. Unter /pages/widerruf-einreichen ↗ steht ein zweistufiges Formular
(E-Mail, Vor- und Nachname, Bestellnummer → „Weiter zur Produktauswahl"), im Footer verlinkt als
„Vertrag widerrufen", und die Widerrufsbelehrung sagt die Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger zu.
Das haben die wenigsten Shops.
Weiteres, das stimmt.
Widerrufsbelehrung mit 14 Tagen im gesetzlichen Wortlaut · Muster-Widerrufsformular als PDF erreichbar ·
Ausnahme für Maßanfertigung ausdrücklich ausgewiesen (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG) ·
kein Link zur EU-OS-Plattform — die wurde am 20.07.2025 eingestellt, ein vorhandener Link wäre
heute der Befund · Schlichtungsstelle in den AGB genannt · Versandkosten und Lieferzeit („In 1–3 Tagen bei dir")
stehen auf der Produktseite vor dem Kauf · GPSR-Herstellerangaben vorhanden (VO (EU) 2023/988) ·
Preis mit „inkl. MwSt. | exkl. Versand" · 27 EU-Länder im Bestellvorgang wählbar, also kein Geoblocking ·
alle vier E-Mail-Adressen haben einen gültigen Mailserver.
Seit dem 24.09. behoben: Die Lieferzeit stand damals erst im Warenkorb.
Jetzt steht „📦 In 1–3 Tagen bei dir" direkt bei der Variantenauswahl. Erledigt.
Das würde am meisten bringen
Klaviyo und die Sitzungsaufzeichnung an die Einwilligung binden. Das ist der einzige Punkt,
der in allen vier Messphasen auffällt — vor der Frage, nach der Ablehnung und nach dem Widerruf. Eine einzige
Einstellung im Shop behebt drei Befunde auf einmal.
„Co2 neutraler Versand" belegen oder entfernen. Seit 27.09.2026 geltendes Recht, die Aussage
steht auf jeder Seite, und die Änderung kostet fünf Minuten.
„Privacy Shield" aus der Datenschutzerklärung nehmen. Ein seit sechs Jahren ungültiges
Abkommen als geltende Rechtsgrundlage zu nennen, ist der Befund, der beim Lesen am meisten Vertrauen kostet —
und er ist mit einem Satz erledigt.
Außerhalb der Website zu prüfen
Diese Pflichten lassen sich an der Website nicht feststellen. Sie stehen hier, weil sie im
Prüfumfang liegen und erfahrungsgemäß übersehen werden. Keiner dieser Punkte ist ein Befund — ob
sie erfüllt sind, ist offen und im Betrieb zu klären. Sie zählen deshalb oben nicht mit.
Punkt
Wie sich das prüfen lässt
Pflichtangaben in Mails und Rechnungen § 14 UGB · § 35a GmbHG
Jede geschäftliche Mail, Bestell- und Versandbestätigung und Rechnung braucht Firma, Rechtsform, Sitz,
Firmenbuchnummer und Gericht. Testbestellung auslösen und die Mails gegen das Impressum halten.
In Österreich drohen Zwangsstrafen des Firmenbuchgerichts.
Impressum auf den Social-Media-Profilen
Jedes geschäftliche Profil braucht einen sprechenden Link „Impressum" auf die Impressumsseite — ein Link
auf die Startseite genügt nicht. Zusätzlich: Unternehmensseiten begründen gemeinsame Verantwortlichkeit nach
Art. 26 DSGVO (EuGH C-210/16); die Datenschutzerklärung muss das abdecken.
Auftragsverarbeitungsverträge Art. 28 DSGVO
Für Shopify, Hosting, Klaviyo, Mida, Zahlungs- und Versanddienstleister, Buchhaltung, Bewertungsdienst.
Liste mit Ablageort führen — und sie muss dieselben Dienste nennen wie die Datenschutzerklärung.
Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 DSGVO
Internes Dokument, der Datenschutzbehörde auf Anfrage vorzulegen. Die Ausnahme für Betriebe unter 250
Beschäftigten greift bei laufender Kundendatenverarbeitung praktisch nie — also nicht darauf verlassen.
Ablauf für Datenpannen und Betroffenenrechte Art. 15–22, 33 DSGVO
Meldung binnen 72 Stunden, Auskunft binnen einem Monat. Zuständige Person
benennen, Antwortvorlagen bereithalten, jede Panne dokumentieren — auch die nicht meldepflichtige.
Beweispflichtig ist der Händler: Zeitpunkt, IP und Wortlaut der Einwilligung müssen protokolliert sein.
Testanmeldung durchführen. Auch die Bewertungsanfrage nach dem Kauf gilt als Werbung.
Auf der Website ist nur die Ankündigung prüfbar. Nach einer Testbestellung nachsehen, ob der Vertragstext
im Kundenkonto liegt oder der Bestätigungsmail beilag.
Die Bestätigung muss AGB und Widerrufsbelehrung enthalten — ein Link darauf genügt nicht,
weil er sich ändern kann.
Erstattung nach Widerruf §§ 14–15 FAGG · § 357 BGB
14 Tage, einschließlich der Standard-Hinsendekosten — nicht des Express-Aufpreises.
Gutschein statt Geld nur mit Zustimmung. Einen abgeschlossenen Fall im Shop-System durchgehen.
Produkthaftung PHG · ProdHaftG
Verschuldensunabhängig, trifft auch den Händler, der den Hersteller nicht benennen kann. Hier ist der
Betrieb selbst Hersteller. Richtlinie (EU) 2024/2853 ist bis 09.12.2026 umzusetzen.
Produkthaftpflicht und Deckungssumme prüfen.
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) VO (EU) 2023/1115
Für dieses Sortiment einschlägig — Holz. Sorgfaltserklärung und Rückverfolgbarkeit bis zur
Anbaufläche. Große Unternehmen ab 30.12.2026, Klein- und Kleinstunternehmen ab 30.06.2027.
Prüfen, ob der KN-Code in Anhang I steht, und Nachweise beim Holzlieferanten anfordern.
Nickelfreisetzung und Stoffgrenzwerte REACH Anhang XVII
Für dieses Sortiment einschlägig — Ohrstecker und Creolen haben dauerhaften Hautkontakt.
Die Aussage „frei von gefährlichen Substanzen" auf den Produktseiten muss durch Konformitätserklärungen oder
Prüfberichte der Lieferanten belegbar sein, sonst wird daraus eine irreführende Angabe.
Gewerbeberechtigung GewO
Im Impressum als „Handelsgewerbe" angegeben. Öffentlich nachsehbar im GISA
(gisa.gv.at) — wurde in diesem Lauf nicht abgefragt.
Verpackungslizenzierung Österreich VVO 2014 · AWG 2002
Lizenzierung bei einem Sammel- und Verwertungssystem. Vertrag und letzte Mengenmeldung ansehen.
Der Shop liefert nach Deutschland — damit vor dem ersten Versand Pflicht, auch für
österreichische Händler. Ohne Registrierung besteht ein Vertriebsverbot.
Öffentlich nachsehbar unter lucid.verpackungsregister.org —
wurde in diesem Lauf nicht abgefragt.
EU-Verpackungsverordnung PPWR VO (EU) 2025/40
Gilt seit 12.08.2026 gestaffelt: Sortierkennzeichnung ab 2028, höchstens 50 % Leerraum ab 2030.
Verpackungssortiment jetzt erfassen.
Umsatzsteuer im EU-Fernverkauf, OSS UStG · § 3c UStG
Ab 10.000 € Fernverkäufe in andere EU-Länder gilt der Steuersatz des Bestimmungslandes.
Bei 27 Lieferländern realistisch. Registrierung und Quartalsmeldungen prüfen.
Rechnungspflichtangaben § 11 UStG · § 14 UStG
Musterrechnung anfordern und Zeile für Zeile abgleichen. In Deutschland müssen E-Rechnungen im B2B seit
2025 empfangen werden können.
Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept § 132 BAO · § 147 AO
AT 7 Jahre, DE 10 bzw. 8 Jahre. Gleichzeitig verlangt die DSGVO die Löschung nach Fristende —
beides gehört in ein gemeinsames Löschkonzept, sonst verletzt man das eine beim Erfüllen des anderen.
KI-Kennzeichnung KI-VO Art. 50, seit 02.08.2026
Ein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben. KI-erzeugte Bilder, die echt wirken, sind zu kennzeichnen;
für rein werbliche Produktbilder ist der Umfang noch nicht abschließend geklärt.
KI-Kompetenz der Mitarbeiter KI-VO Art. 4, seit 02.02.2025
Gilt schon bei der Nutzung von Text- oder Bildgeneratoren. Kurze Schulung dokumentieren, KI-Richtlinie
schriftlich festhalten.
Nutzerinhalte und DSA VO (EU) 2022/2065 · KDD-G · DDG
Betrifft die Kundenbewertungen. Werden sie selbst gespeichert oder von einem Dienst geliefert? Nur im
ersten Fall greifen Kontaktstelle und Meldeverfahren. Klein- und Kleinstunternehmen sind weitgehend befreit.
Rechtstexte auf Marktplätzen
In diesem Lauf wurde kein Marktplatzauftritt gefunden. Falls es einen gibt: Dort braucht es
eigene vollständige Rechtstexte — die des Shops passen nicht, weil der Vertragsschluss
anders abläuft.
Bild-, Schrift- und Textlizenzen UrhG · MarkenG
Von außen nicht feststellbar. Je Bild und Schriftart Quelle, Lizenzart und Datum festhalten.
Lieferantenbilder sind der häufigste Streitfall, weil die Erlaubnis meist nur mündlich besteht.
Barrierefreiheit: die technische Seite BaFG · BFSG · EN 301 549
Hier wurde nur geprüft, ob eine Barrierefreiheitserklärung vorhanden ist — sie ist es nicht,
siehe unten. Die technische Prüfung nach WCAG 2.2 AA macht der Technik-Check, nicht dieser Report.
Schwellenabhängig — bitte einmal bestätigen
Barrierefreiheitserklärung fehlt.
Auf keiner der geprüften Seiten kommt eine Erklärung zur Barrierefreiheit vor. Pflicht seit dem
28.06.2025 (BaFG in Österreich, BFSG in Deutschland). Ausgenommen sind
Kleinstunternehmen: unter 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Mio € Umsatz oder Bilanzsumme — beide
Bedingungen zusammen. Ob das zutrifft, war von außen nicht feststellbar.
➜ Betroffen, sofern mehr als 10 Mitarbeiter oder mehr als 2 Mio € — bitte bestätigen.
Die Ausnahme wird hier nicht unterstellt: Eine unbelegte Annahme darf kein „nicht betroffen" werden.
Drei weitere Punkte hängen an derselben Zahl: der Schlichtungshinweis nach
§§ 36–37 VSBG (Deutschland, Pflicht erst über 10 Mitarbeiter — in den AGB ist ohnehin eine Stelle genannt),
das Verarbeitungsverzeichnis (Ausnahme unter 250 Beschäftigten, greift hier praktisch nicht) und der
EUDR-Zeitpunkt (30.12.2026 oder 30.06.2027).
Nicht geprüft
Damit niemand Vollständigkeit unterstellt, die nicht behauptet wurde:
Der Wortlaut des Bestellbuttons. Die Kasse wurde erreicht, der sichtbare Knopf im ersten
Schritt heißt „Bestellung überprüfen". Der endgültige Knopf erscheint erst nach Eingabe von Adresse
und Zahlungsdaten — dorthin ist dieser Lauf bewusst nicht gegangen. Das ist der wichtigste offene Punkt:
In Deutschland kommt ohne die Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen" oder gleichwertig
kein wirksamer Vertrag zustande (§ 312j Abs 3 BGB), in Österreich gilt § 8 Abs 2 FAGG.
Bitte selbst ansehen oder in Shopify unter Einstellungen → Sprachen →
Checkout-Übersetzungen nachlesen.
Softwarestand, Zugriffsrechte, Sicherungen und Serverhärtung (Art. 32 DSGVO) — von außen nicht messbar.
Ob die Zertifizierung der US-Anbieter im Data Privacy Framework aktuell ist.
Ob die Seite je nach Herkunftsland andere Preise zeigt — dafür bräuchte es Zugriffe aus dem Ausland.
Die Wirksamkeit einzelner AGB-Klauseln. Geprüft wurde, ob die AGB vorhanden, erreichbar und
widerspruchsfrei sind — nicht jede Klausel auf ihre Wirksamkeit.
Alle Punkte im Abschnitt „Außerhalb der Website zu prüfen".